Weiterbildung Sachkunde Pflanzenschutz
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Landvolkbildung Thüringen e.V.
Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom Februar 2012 ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist jeweils 4 Zeitstunden weiterzubilden. Der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung, die vom Veranstalter ausgestellt wird. Die regelmäßige Teilnahme an solchen Weiterbildungen wird kontrolliert.
Susann Grau
anmeldung@landvolkbildung.de
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Ein Angebot des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft! Redaktionelle Betreuung durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Bereich Agrarmarketing.