Imkereiförderung

Der Imkerei wird eine hohe Bedeutung bei der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts und der Sicherung der Erzeugung in der Land- und Nahrungsmittelwirtschaft beigemessen. Doch Krankheiten und Bienensterben führten in der Vergangenheit auch in Thüringen zu einem Rückgang der Bienenvölker.

Was wird gefördert?

Um auch weiterhin eine flächendeckende Bienenhaltung sicherzustellen, unterstützt das Thüringer Landwirtschaftsministerium mit der Förderrichtlinie für Bienenzuchterzeugnisse (siehe unten)Maßnahmen

  • zum Erwerb von Maschinen und Gerätschaften zur Honiggewinnung, -verarbeitung und -lagerung, zur Gewinnung von Wachs u. a. (siehe Informationsblatt)
  • zur Rationalisierung der Wanderimkerei,
  • zur Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs und des Wachses durch Labore und
  • zur Wiederauffüllung der Thüringer Bienenbestände.

Ferner soll die Zusammenarbeit bei Forschungsprogrammen auf dem Gebiet der Bienenzucht und ihrer Erzeugnisse gefördert werden.

Wer ist zuwendungsberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, der Landes­verband Thüringer Imker e.V. und das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuen­dorf e.V.

Einen näheren Einblick in die einzelbetriebliche Imkerförderung ermöglicht das Informationsblatt zur Durchführung der investiven Förderung von Imkern (siehe unten).

Antragstellung / Kontakt

Die Antragstellung erfolgt mittels formgebundenen Antrag. Dieser ist ausschließlich auf dem Postweg zu richten an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum 
Referat 52
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda

Bitte beachten Sie die Antragsfristen!

Weitere Informationen sowie den  aktuellen Förderantrag und die Förderrichtlinie finden sie auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Antrag und Förderrichtlinie (www.tlllr.thueringen.de/landwirtschaft/foerderung)

 


Ansprechpartner

Frau Constanze Ratz

Sachbearbeiterin Förderung

0361 / 574062 - 436