Neue Förderperiode für Thüringer Imker

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Der Imkerei wird eine hohe Bedeutung bei der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts und der Sicherung der Erzeugung in der Land- und Nahrungsmittelwirtschaft beigemessen. Doch Krankheiten und Bienensterben führten in der Vergangenheit auch in Thüringen zu einem Rückgang der Bienenvölker. Um auch weiterhin eine flächendeckende Bienenhaltung sicherzustellen, unterstützt das Thüringer Landwirtschaftsministerium die Thüringer Imker über eine eigene Förderrichtlinie.

Was wird gefördert?

Über die Förderrichtlinie für Bienenzuchterzeugnisse sind nachfolgende Maßnahmen förderfähig:

  • technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen,
  • Varroose-Bekämpfung,
  • Rationalisierung der Wanderimkerei,
  • Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs durch Labors und
  • Wiederauffüllung der Thüringer Bienenbestände.

Ferner soll die Zusammenarbeit bei Forschungsprogrammen auf dem Gebiet der Bienenzucht und ihrer Erzeugnisse gefördert werden.

Wer ist zuwendungsberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, der Landes­verband Thüringer Imker e.V. und das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuen­dorf e.V.

Einen näheren Einblick in die einzelbetriebliche Imkerförderung ermöglicht das Informationsblatt zur Durchführung der investiven Förderung von Imkern.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt mittels formgebunden Antrag, den Sie hier herunterladen können. Dieser ist ausschließlich auf dem Postweg zu richten an die

Kontakt

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Referat 640
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Ansprechpartner: Frau Anne Mentzel
Telefon: 03641 / 683 – 420
E-Mail: anne.mentzel(at)tll.thueringen.de

 

Bitte beachten Sie die Antragsfristen (ab 01.11.2015 bis 31.01.2016)!