Geschützte Produkte aus Thüringen
Durch ihre Jahrhunderte alte Tradition der Herstellung sind die Thüringer Wurstwaren inzwischen legendär und einmalig. Ihr unverwechselbarer Geschmack und ihre hohe Qualität bescheren ihren Liebhabern in aller Welt einen hohen Genuss.
Als bekannteste deutsche Spezialität steht die Thüringer Rostbratwurst für die hohe Schule der Thüringer Wurstmacherkunst und ist Botschafter und Imageträger für die gute Thüringer Küche.
Ein jahrelanges Ringen um die Eintragung von Thüringer Rostbratwurst, Thüringer Leberwurst und Thüringer Rotwurst in das EU-Verzeichnis der VO (EG) Nr. 510/2006 für geschützte geografische Angaben hat im Dezember 2003 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union einen einen erfolgreichen Abschluss gefunden.
Im Jahr 2013 wurde auch der "Eichsfelder Feldgieker/Eichsfelder Feldkieker" eine Rohwurst aus der Warmfleischverarbeitung, als eine Spezialität des Eichsfeldes in das EU-Verzeichnis der VO (EG) Nr. 510/2006 aufgenommen.
Am 03.04.2014 wurde auch der "Saale-Elbe Hopfen" als Spezialität unter der Erzeugnisart "Andere unter Anhang I fallende Erzeugnisse (Gewürze, usw.)" in das EU-Verzeichnis der VO (EG) Nr. 510/2006 aufgenommen.
Herkunft, Geschmack, Tradition dafür stehen bereits rund 1000 durch die EU geschützte Produkte aus 27 Mitgliedsstaaten.
Regionale Herkunftsangaben können auf Grund spezifischer Eigenschaften, die sie ihrer Herkunft und / oder traditionellen Herstellungsverfahren verdanken bzw. auf Grund ihres Ansehens als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geografische Angabe (g.g.A.) oder garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) im Register der EU eingetragen und damit vor Nachahmung geschützt werden.
Aus Deutschland sind derzeit 91 Produkte bei der EU registriert. Dazu gehören aus Thüringen die Thüringer Rostbratwurst, Thüringer Leberwurst, Thüringer Rotwurst, Eichsfelder Feldgieker, Greußener Salami, Elbe-Saale Hopfen und der Altenburger Ziegenkäse.
Viele der EU-weit geschützten Produkte werden nach traditioneller Rezeptur hergestellt. Und das schmeckt man. Unabhängige Einrichtungen prüfen regelmäßig, ob die festgelegte Spezifikation (u.a. Rezeptur, Gewicht) auch eingehalten wird. Deshalb können sich Verbraucher garantiert darauf verlassen, dass z.B. die Greußener Salami stets das gleiche Geschmackserlebnis bietet egal, ob sie diese in Greußen, Frankfurt oder Stuttgart kaufen. Der charakteristische Geschmack, die besondere Herstellung und eine lange Tradition lassen jedes der EU-weit geschützten Lebensmittel zum außergewöhnlichen kulinarischen Erlebnis werden.
Gerade im Zeitalter von Convenience- und Fertigprodukten haben urtypische regionale Gaumenfreuden ihren ganz speziellen Reiz. Sie präsentieren die Vielfalt des nationalen Warenkorbs. Mit dem Eintrag in das EU-Register wird diese Vielfalt bewahrt.
Der Verbraucher kann sicher sein, ein authentisches Produkt mit hoher Qualität aus einer klar umrissenen Region Europas zu erwerben.
Für die Unternehmen und damit auch für den Freistaat Thüringen hat der Schutz eine große wirtschaftliche Bedeutung.
Wurden vor dem Schutz große Mengen an "Thüringer Wurstwaren" außerhalb vom Freistaat produziert, so ist dies mit dem Schutz für die eingetragenen Bezeichnungen nicht mehr möglich. Im Ergebnis wurden auf Grund der weiterhin hohen Nachfrage nach den geschützten Spezialitäten Produktionskapazitäten nach Thüringen verlagert bzw. vorhandene ausgebaut, denn die geschützten Erzeugnisse müssen innerhalb der Gebietskulisse, d.h. innerhalb Thüringens, hergestellt werden. Zudem hat sich gezeigt, dass das Verbrauchervertrauen steigt, wenn ein Produkt eine geschützte geographische Angabe trägt.
Um den Schutz zu erlangen, muss auf Basis der EU-Verordnung (EWG) Nr. 510/2006 des Rates ein Antrag gestellt werden, in dem über eine Produkt-Spezifikation Angaben u.a. zum Herstellungsverfahren und zur Zusammensetzung gemacht werden.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, auf die Spezifikationen der einzelnen Produkte zu zugreifen http://ec.europa.eu/agriculture/quality/door !
Geschützte geographische Angabe (g.g.A.):
- Elbe-Saale Hopfen
- Eichsfelder Feldgieker/Eichsfelder Feldkieker
- Thüringer Rostbratwurst"
- Thüringer Leberwurst
- Thüringer Rotwurst
- Greußener Salami
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.):
- Altenburger Ziegenkäse
Zur Zeit werden 126 Thüringer Unternehmen durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Jena auf die Einhaltung der Spezifikation überwacht. Das heißt andere Unternehmen, die in Thüringen ihren Produktionsstandort haben und auch die Spezifikation einhalten, sich aber nicht der unabhängigen Kontrolle unterziehen, dürfen die geschützten Bezeichnungen bei der Auslobung ihrer Erzeugnisse nicht verwenden!
Nachfolgende Tabelle dokumentiert die Anzahl der Produzenten der einzelnen Produkte. Nähere Informationen zu den einzelnen Unternehmen finden Sie über die Unternehmendatenbank, in welcher g.g.A.*- und g.U.**-Produzenten gekennzeichnet sind.
geschütztes Produkt | Anzahl der Unternehmen |
---|---|
Thüringer Rostbratwurst (g.g.A.*) | 122 |
Thüringer Leberwurst (g.g.A.*) | 97 |
Thüringer Rotwurst (g.g.A.*) | 92 |
Greußener Salami (g.g.A.*) | 1 |
Altenburger Ziegenkäse (g.U.**) | 1 |
(Stand: 30.05.2014)
* g.g.A. - geschützte geografische Angabe
** g.U. - geschützte Ursprungsbezeichnung
Zuständige Behörde für das umfangreiche Kontrollsystem ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Bei Nichteinhaltung der Kriterien kommt es zur Aberkennung der Berechtigung zum Führen der Schutzbezeichnungen.
In der Phase der Antragseinreichung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU befindet sich das "Erfurter Schittchen".
Bis zum Abschluss der Antragsprüfung können in der Regel mehrere Jahre vergehen.
Über Neuigkeiten zum Thema halten wir Sie in der Rubrik News auf dem Laufenden.