Häufige Verbraucherfragen

Gern beantworten wir aktuelle Verbraucherfragen zur Qualität Thüringer Agrarprodukte und Lebensmittel. Die häufigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

„Wieso sind Äpfel im Laden oft nur aus Neuseeland oder Argentinien und nicht aus Deutschland erhältlich?“

Deutsches Obst ist klimatisch bedingt nur in einem begrenzten Zeitraum im Angebot und auf Grund der vorhandenen Anbaufläche in der Menge nur begrenzt im Handel verfügbar. Viele Früchte, so auch Äpfel und Birnen, haben trotz modernster Lagermöglichkeiten nur eine eingeschränkte Lagerdauer. Mit zunehmender Lagerzeit nimmt die Qualität des Obstes ab. Zum Beispiel bei Äpfeln erscheint mit zunehmender Lagerdauer die Altersfleischbräune. Diese Abbauerscheinungen führen auch zu starken Geschmackseinbußen.

Zusammen mit den Importen können ganzjährig qualitativ hochwertige Früchte auf dem deutschen Markt zu fairen Preisen angeboten werden.
Durch die geographisch getrennten Anbaugebiete ist es möglich, dass im Frühjahr „erntefrische“ Produkte aus Überseeware geliefert werden können.

Die Handelsketten können so ihren Kunden optimalen Geschmack und beste Qualität das ganze Jahr über bieten. Gleichzeitig ergänzen sich die Angebote untereinander, so dass ein stets umfangreiches Sortiment präsentiert werden kann.
Teilweise bestimmt aber auch der günstigere Einkaufspreis das Angebot im Lebensmitteleinzelhandel, denn auf Grund niedriger Lohn- und Produktionskosten sind Importäpfel unter Umständen günstiger und werden von den Kunden mehr nachgefragt. Darüber hinaus wird das Angebot in den Filialen, speziell die Sortenvielfalt, durch die unternehmenseigene Firmenphilosophie geprägt, was zu einer Uniformität des Angebotes führen kann.

„Wieso werden Äpfel aus Deutschland nur für kurze Zeit im Laden angeboten? Gibt es zu wenig Lagerkapazitäten für deutsche Äpfel, um sie das ganze Jahr über anzubieten?“

Die Lagerkapazitäten in Deutschland sind auf die Produktionsmenge ausgerichtet.

Lagerkapazitäten sind ausreichend vorhanden. Die Produktionsmenge in Deutschland reicht nicht aus um einen Selbstversorgungsgrad von 100 % zu erreichen. Neben Klima und Boden führt auch die Anbaustruktur dazu, dass in Deutschland die Saison für bestimmte Apfelsorten unter Umständen sehr kurz ist. Die Handelsunternehmen wollen aber ihren Kunden eine ganzjährige Versorgung bieten, mit allen Sorten, weshalb außerhalb Deutschlands Äpfel zugekauft werden.

Durch moderne Lagerverfahren wird der Angebots- und Lagerzeitraum heute schon stark verlängert. Durch spezielle ULO oder CA Lagerung werden die biologischen Abbauprozesse verzögert aber nicht verhindert. Zum Ende der Lagerperiode häufen sich dann die Qualitätsmängel, so dass die Ware nur noch bedingt in den Verkauf gebracht werden kann. So wird der Verbraucher vor minderer Qualität geschützt. Das Angebot wird dann entsprechend mit Importware aufgefüllt.

„Wieso gibt es Lebensmittel aus der Region nicht in kleinen Gebinden (für Singles, Senioren, etc.)?“

In der Regel bieten Einzelhandelsgeschäfte neben den üblichen Abpackungen auch gelegte Ware an. Hier kann der Verbraucher sich die bedarfsgerechte Menge selbst entnehmen.

Auf Grund der demografischen Entwicklung stellt sich jedoch auch der Handel zunehmend auf Senioren- und Singlehaushalte mittels spezieller Produktreihen und Verkaufseinheiten ein. Es sei jedoch nicht verschwiegen, dass Klein- oder Miniabpackungen einen höheren Aufwand an Verpackung bedeuten. Dieser Mehraufwand erhöht den Preis des Produkts, der sich bei den geringen Stückzahlen in Deutschland vielfach nicht realisieren lässt.

„Wieso gibt es, wenn bei uns Saison ist, trotzdem Tomaten aus den Niederlanden, Blumenkohl aus Frankreich u.s.w. und nicht aus Deutschland oder Thüringen im Laden zu kaufen?“

Das Aufkommen an deutschem bzw. Thüringer Gemüse ist, gemessen am Verbrauch, gering. Der Selbstversorgungsgrad bei Gemüse liegt bei ~ 40 %.

Da die Verbraucher zu jeder Jahreszeit ein breites Sortiment in den Lebensmittelfilialen vorfinden möchten, wird von den Handelsketten je nach Saison und Angebot in Deutschland und auf dem freien Markt Ware zugekauft.

Die Angebotsschwankungen resultieren aus den Klimabedingungen und den verfügbaren Erntemengen. Aber auch die Marktpreise im europäischen Handelsverkehr bestimmen aus welchen Ländern die Produkte zum Verkauf angeboten werden. Verschiedene südeuropäische Staaten können auf Grund des günstigerer Klima- und Produktionsbedingungen preiswerter produzieren. Der Handel nutzt dieses Preisgefälle um dem Kunden günstige Preise anbieten zu können.

Die Niederlande verfügen auf dem Gemüsesektor über ein hohes Wissen und Erfahrung. Insbesondere bei Tomaten können Sie durch ausgefeilte Produktions- und Organisationsgrößen hochwertiger Produkte kostengünstig auf dem Markt anbieten. Der Anteil an Produktionsflächen unter Glas ist in den Niederlanden sehr groß, so dass die niederländischen Erzeuger in der Lage sind, alle Handelsketten in Europa mit ausreichender Menge und guter Qualität zu beliefern.

„Wie kann ich sicher sein, woher das Obst und Gemüse kommt, wenn z.B. die Aufschriften auf den Kisten und am Regal verschieden sind?“

In diesem Fall gibt es keine Sicherheit. Oft werden Originalgebinde umgepackt um das Regalbild zu vereinheitlichen. Ich kann als Kunde nur auf das Regalschild vertrauen oder bei meinem Händler nachfragen, woher die Ware stammt. Seriöse Händler haben nichts zu verbergen und werden die genaue Herkunft der Ware nennen und kennzeichnen.

Mitunter reicht aber schon der gesunde Menschenverstand aus, um zu beurteilen woher die Ware stammt. Denn Obst und Gemüse ist klimabedingt nun mal nur zu bestimmten Zeiten bzw. nur in bestimmten Anbauregionen verfügbar (z.B. deutscher Blumenkohl ist im Dezember noch nicht am Markt zu bekommen).

„Wer kontrolliert wie oft im Laden und auf Wochenmärkten die Herkunft der Lebensmittel auf Wahrheit?“

Vom Grundsatz sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte hierfür zuständig.

Eine Besonderheit ergibt es im Bereich Obst und Gemüse dieser unterliegt zusätzlich dem Handelsklassengesetz wonach die Qualität und die Kennzeichnungsangaben/Ursprünge zu überwachen sind.

Über die Einhaltung der entsprechenden „Normen“ wachen in Thüringen die Handelsklassenkontrolleure der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Jena. Vier Tage in der Woche sind sie in Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf Wochenmärkten unterwegs. Die Häufigkeit der durchzuführenden Kontrollen bei einem Unternehmer richtet sich nach dessen Risikopotential. Dabei spielt die Größe des Unternehmens, dessen Platz in der Vermarktungskette, die Sortimentsbreite sowie die Feststellungen vorheriger Kontrollbesuche eine Rolle.

„Auf Wochenmärkten ist die Herkunft oft gar nicht gekennzeichnet. Auf Nachfrage bekomme ich die Antwort, es sei alles von hier. Wie kann ich sicher sein? Wer kontrolliert?“

Um bei der Herkunft der Ware absolut sicher zu sein, empfiehlt es sich bei dem Händler seines Vertrauens oder bei den Erzeugern direkt im Hofladen einzukaufen.

Erfahrungsgemäß ist die Gefahr der Ursprungsmanipulation zu Saisonbeginn oder bei Sonderaktionen groß. Verdächtig ist z.B. deutscher Spargel, der zu Beginn der Spargelsaison schon zu Sonderpreisen angeboten wird. Deutscher Spargel ist in der Regel zum Saisonstart noch sehr teuer, da zu Beginn noch keine großen Mengen der begehrten Ware verfügbar sind.

Auf den Wochenmärkten sind die Lebensmittelüberwachungsämter sowie die Handelsklassenkontrolleure für die Überprüfung der Herkunft zuständig. Wird die Richtigkeit der Herkunftsangabe bezweifelt, können Buchprüfungen durchgeführt werden. Bei einem begründeten Verdacht auf Ursprungsbetrug lässt sich im Bereich Obst und Gemüse auch über eine Isotopenanalyse das Ursprungsland ermitteln. Die Proben können von den Lebensmittelüberwachungsämtern bzw. von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft gezogen werden. Bei Feststellung einer irreführenden Kennzeichnung wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

„Werden für deutsche Erdbeeren, Kirschen, Äpfel, etc. weniger oder andere Pflanzenschutzmittel verwendet?“

In der Europäischen Union gibt es einen einheitlichen Standard für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Seit 14.06.2011 gilt die Zulassungsverordnung (VO 1107/09), sie löst die bisherige Richtlinie (RL 91/414) ab. Die Zulassungs-VO hat zum Ziel, eine Vereinheitlichung und Harmonisierung der PSM-Zulassung in den EU-Staaten herbeizuführen. Nach gründlicher Wirkstoffprüfung werden jetzt nach einheitlichen Kriterien Pflanzenschutz-Wirkstoffe EU-weit zugelassen. Die Zulassung der PSM erfolgt weiterhin durch die Behörden in den Mitgliedsstaaten. Aber nach der Zulassungs-VO ist es nun möglich, die PSM-Zulassung länderübergreifend in drei Zulassungszonen vorzunehmen. Für Kulturen unter Glas kann es sogar EU-einheitliche Zulassung geben. Auf Grund der Länderzuständigkeit gibt es derzeit noch ein unterschiedliches Zulassungsspektrum an PSM in den einzelnen EU-Staaten. Die Zulassungs-VO trägt jedoch dazu bei, dass die vorhandenen Unterschiede in den nächsten Jahren deutlich reduziert werden.

Im Gegensatz dazu sind die zulässigen Rückstandsgehalte für PSM-Rückstände an Lebens- und Futtermitteln schon jetzt innerhalb der EU einheitlich gestaltet. Die zulässigen Werte sind so festgelegt, dass die Gesundheit der Verbraucher sowohl bei lebenslanger täglicher Aufnahme als auch bei einmaligem Verzehr großer Lebensmittelmengen gesichert ist. Bei der Festlegung der EU-Werte arbeitet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit. Es erfolgt eine gesundheitliche Bewertung jedes Wirkstoffs. Dabei werden zwei wichtige toxikologische Grenzwerte: die duldbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) und die akute Referenzdosis (Acute Reference Dose, ARfD) ermittelt.

Der ADI Wert wird für die gesundheitliche Beurteilung der Langzeitaufnahme eines PSM-Rückstandes mit der Nahrung herangezogen. Er gibt die Substanzmenge an, die ein Verbraucher unter Berücksichtigung aller vorhandenen Kenntnisse täglich und lebenslang ohne erkennbares Risiko für die Gesundheit aufnehmen kann. Der ADI wird für jedes PSM festgelegt und in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) angegeben. Der ArfD Wert dient der Bewertung von PSM-Wirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen können. Er gibt an, welche Menge über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher resultiert. Bei einem sachgerechten PSM-Einsatz besteht keine gesundheitliche Gefahr für den Verbraucher. Die Sachkunde muss jeder gewerblicher PSM-Anwender in Deutschland gesetzlich nachweisen. Den sachgerechten Einsatz der PSM kontrolliert die jeweils zuständige Pflanzenschutzbehörde.

Die Produktion von Obst und Gemüse erfolgt weitgehend nach den Prinzipien der „Kontrollierten Integrierten Produktion“. Daraus resultiert ein sparsamer, auf das Mindestmaß beschränkter PSM-Einsatz, der erst nach Überschreitung von Bekämpfungsschwellen getätigt wird. Bei Einhaltung der Bekämpfungstermine und der Wahl des geeigneten Mittels kann der PSM-Einsatz optimiert werden und damit eine Minimierung von Rückständen im Erntegut erzielt werden. Die Erzeugerorganisationen beliefern Handelsketten mit entsprechend deklarierten Partien, denen ein Rückstandsprotokoll angefügt ist. Entsprechend der Zertifizierungsrichtlinie (z.B. EUREP GAP, QS, QS GAP) erfolgt bereits beim Erzeuger eine Beprobung des Erntegutes. Die Forderung der Handelsketten zwingt Erzeuger zu einer sehr restriktiven Anwendung von PSM. Teilweise führen die Forderungen des Einzelhandels zu einer stark eingeschränkten oder einseitigen Nutzung von PSM, was z.B. bei der Umsetzung von Antiresistenz-Strategien Probleme bereitet. Zusätzlich überprüfen die Handelsketten die Ware ihrer Lieferanten auf PSM-Rückstände. Dabei sind vereinzelt die Anforderungen der Handelsketten hinsichtlich der einzuhaltenden Rückstandshöchstwerte, der Auslastung von AfRD-Wert und ADI-Wert, der Anzahl von Wirkstoffen im Ernteprodukt höher als die gesetzlichen Grenzwerte.

Im Einzelhandel entnimmt auch die amtliche Lebensmittelüberwachung regelmäßig Proben und untersucht diese auf PSM-Rückstände. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen werden dann auch Bußgelder verhängt.

"Werden regionale Lebensmittel besser kontrolliert als Produkte aus anderen Ländern?"

Da für alle in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse die deutsche Gesetzgebung gilt, werden sie in gleichem Umfang wie die importierten Lebensmittel kontrolliert. Es gibt in der Probenahmedichte keine Unterschiede nach Ursprungsländern.

„Mir fällt auf, dass heutzutage viel öfter auf unseren Feldern gespritzt wird. Warum ist das so? Ich möchte keine Lebensmittel essen, die so viel gespritzt werden.“

Die Verbraucher wünschen preiswerte Lebensmittel in hoher Qualität. Haben z.B. Äpfel auch nur die geringsten Schorfflecken, werden diese vom Handel nicht abgenommen. Aufgrund dieser hohen Qualitätsanforderungen ist es erforderlich, die Kulturen während der gesamten Vegetationszeit mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) vor Befall mit Krankheiten und Schädlingen zu schützen. Da PSM natürlich abgebaut oder vom Regen abgewaschen werden, müssen mehrmals Pflanzenschutzmaßnahmen im Jahr erfolgen. Die Anwendung von PSM erfolgt jedoch nur bei Notwendigkeit. Zur Feststellung der Notwendigkeit orientiert sich der Landwirt am vorhandenen Befall mit Schadorganismen. Dazu werden Auszählungen im Bestand durchgeführt oder moderne Computermodelle und Wetterdaten für die Vorhersage des Befalls genutzt.

PSM werden bei der amtlichen Zulassung intensiv auf die Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt geprüft. Mittel, die die strengen Prüfungen nicht bestehen, erhalten keine Zulassung. Zusätzlich muss der Landwirt Auflagen beim Einsatz von PSM einhalten. Damit lassen sich unerwünschte Effekte in der Umwelt und mögliche Gefährdungen des Verbrauchers auf ein Minimum reduzieren. Die Einhaltung der Auflagen wird vom amtlichen Pflanzenschutzdienst kontrolliert und ein festgestellter Verstoß auch geahndet. In den letzten Jahren gab es eine deutliche Weiterentwicklung bei den zugelassenen PSM. Moderne PSM wirken nur noch auf den Ziel-Schädling, andere im Bestand vorhandene Nützlinge werden geschont. Das führt dazu, dass beim Vorhandensein von verschiedenen Schädlingen manchmal mehrere PSM-Anwendungen erfolgen müssen und sich dadurch Anzahl der Spritzungen des Pflanzenbestandes erhöht. Andererseits sind moderne PSM optimal formuliert und benötigen nur noch geringe Aufwandmengen für eine sichere Wirkung. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft hat 2006 ermittelt, dass der Wirkstoffaufwand je ha in den letzten 20 Jahren halbiert wurde.

Moderne Gerätetechnik ermöglicht eine exakte Dosierung und Verteilung der PSM auf der Fläche. Spritzdüsen lassen sich je nach Bedarf abschalten und vorhandene Navigationseinrichtungen (GPS) verhindern z.B. Doppelbehandlungen. Dadurch werden weitere Einsparungen von PSM-Mengen möglich. Nach den Prinzipien des Integrierten Pflanzenschutzes ist der PSM-Anwender verpflichtet, Alternativverfahren zum chemischen Pflanzenschutz den Vorrang zu geben und mit nichtchemischen Maßnahmen den Befallsdruck von Krankheiten und Schädlingen zu reduzieren. Hier wurde in den letzten Jahren viel erreicht, z.B. sind Nistkästen für Vögel und Refugien für Nützlinge in Obstanlagen zum Standard geworden. Solche Maßnahmen tragen ebenfalls dazu bei, die Anzahl notwendiger PSM-Anwendungen zu verringern.

„Werden die Kartoffeln mit der Aufschrift, z.B. aus Heichelheim, auch wirklich dort angebaut?“

Es muss unterschieden werden zwischen einem Abpacker und einem Erzeuger.

Ein Abpackbetrieb kauft seine Ware bei Vertragsanbauern, welche unter Umständen sich auch in anderen Bundesländern befinden können. Möglich ist auch der Kauf von Ware auf dem freien Markt. Der Verbraucher kann nur auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung vertrauen. Bei Zweifeln hat er das Recht, eine Verbraucherbeschwerde an die zuständige Lebensmittelüberwachung zu richten. Diese kann durch eine Prüfung der Lieferpapiere und der Losnummern auf der Verpackung den Vorlieferanten ermitteln. Bei irreführender Kennzeichnung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Bei direkten Produzenten z.B. privaten Bauern oder Agrargenossenschaften besteht für den Verbraucher die Möglichkeit einer Betriebsbesichtigung vor Ort und der entsprechenden Anbauflächen.

„Wer sorgt dafür, dass die Herkunftsangaben wahr sind? Was passiert, wenn Betriebe schummeln?“

Die Lebensmittelüberwachung überprüft die Richtigkeit der Ursprungsangaben nach dem Lebensmittel und Futtermittelgesetz. Darin sind irreführende Kennzeichnungen und deren Ahndung gesetzlich geregelt.

Die TLL Jena kontrolliert die Richtigkeit der Angabe des Ursprungslandes auf der Grundlage des Handelsklassengesetzes. In der Verordnung über EG–Normen für Obst und Gemüse sind die Ordnungswidrigkeitstatbestände niedergelegt. Die Strafe kann bei geringen Verstößen ein Verwarngeld bis 35 Euro oder ein Bußgeld bis 10.000 Euro bei schwerwiegenden Verstößen betragen.

Bedeutet die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Rohstoffe – Getreide, Ölsaaten, Rohmilch oder Fleisch – zu Lebensmitteln einen Gewinn oder Verlust an Produktqualität?

Die Verarbeitung, besonders das Erhitzen, Trocknen und Gefrieren, macht Lebensmittel über eine Verringerung der Mikrobenaktivität sicherer und oft auch bekömmlicher. Nährstoffe werden besser verfügbar und der Genusswert kann ansteigen, beispielsweise, in dem Röststoffe entstehen.

Es können aber auch, besonders bei unsachgemäßer Hitzeeinwirkung, Wertstoffe (Vitamine, Aromakomponenten) verloren gehen. Vor diesem Hintergrund haben Naturbelassenheit bzw. kurze Vertriebswege wie etwa in der Direktvermarktung ihren besonderen Wert.

Bei Speiseölen kaufe ich preiswertes Pflanzenöl oder Sonnenblumenöl. Haben die teuer aufgemachten und verkauften Olivenöle und die weiteren kaltgepressten Öle wirklich Vorteile?

Ihr Pflanzenöl oder Sonnenblumenöl, meist in der Plasteflasche, ist hochverarbeitet, man sagt auch raffiniert und deshalb niedrig im Preis. Es ist geschmacks- und geruchsneutral und daher zum Backen und Braten bestens geeignet.

Feinschmecker, und nicht nur diese, werden kaltgepresste Öle auf Grund ihres arteigenen pikanten Geruches und Geschmackes in Salatdressings bevorzugen, also sich je nach Gusto mit einem solchen bevorraten – neben dem raffinierten Öl für die heiße Küche. Der höhere Preis kaltgepresster Öle resultiert aus den im Vergleich zu den Raffinaten höheren Aufwendungen für Qualitätsuntersuchung und -erhalt. Naturbelassenheit hat auch hier ihren Preis!

Vergibt man für Speiseölqualitäten Rangnoten nach dem Fettsäurenmuster, dem Vitamin-E-Gehalt, der Lagerstabilität, der Eignung als Fritierfett und dem Image, so rangieren Rapsöl und Olivenöl weit vorn, vor Sojaöl, Sonnenblumenöl, Leinöl und Distelöl (Weitere Informationen unter www.tll.de/ainfo „Speiseöle im Test“).

Man hört und liest zunehmend von Convenience-Produkten. Was bedeutet dieser Begriff und wodurch sind solche Lebensmittel charakterisiert?

Convenience-Produkte verlagern Arbeitsgänge bei der Zubereitung der Nahrung in der Küche bereits in die industrielle Fertigung. Sie sparen dem Verbraucher Zeit in der Küche. Convenience heißt Bequemlichkeit, wobei die vorgefertigten Produkte auf Grund der industriellen Fertigung preislich günstiger sein können.

Der Convenience-Sektor als Gegenpol zu den unverarbeiteten oder wenig verarbeiteten Lebensmitteln hilft, diese zu profilieren. Gerade in der Direktvermarktung sollten am Markt verstärkt die Naturbelassenheit oder sogar der Frischebonus herausgestellt werden.

Ansprechpartner

Frau Benita Burghardt

Referentin Agrarmarketing / Qualitätszeichen

0361 / 574062 - 167